Prokuristen sind im Allgemeinen durch die Arbeitnehmerprivilegierung des Bundesarbeitsgerichts vor Haftungsinanspruchnahme geschützt. Aber es gibt Ausnahmen: Ist der Prokurist faktischer Geschäftsführer, haftet er auch wie ein Geschäftsführer. Dessen Haftung hat sich aber insbesondere durch das MoMiG erst kürzlich wieder verschärft. Aber wann ist man „faktisch“ Geschäftsführer?
Ein weiterer Risikobereich ergibt sich aus nicht eingehaltenen Gesamtvertretungen: Hier haftet der Prokurist im Zweifel nicht nur im Innenverhältnis, sondern unter Umständen auch unmittelbar direkt im Außenverhältnis. Auch hierzu ist neue Rechtsprechung veröffentlicht.
Die Rechtsprechung der Sozialgerichte zur Versicherungspflichtigkeit von leitenden Angestellten hat sich in den letzten Jahren dramatisch gewandelt. In welchen Fällen besteht jetzt noch Versicherungsfreiheit?
Wir haben unser Skript vollständig überarbeitet und als Neuauflage verfasst.
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Die Bestellung des Prokuristen zum Geschäftsführer oder Liquidator führt zum Erlöschen der Prokura kraft Gesetz. Registerrechtlich genügt daher die Anmeldung des Prokuristen als Geschäftsführer oder Liquidator (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.03.2012 – 3 Wx 200/11).
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