Foto des Eingangsschilds – Steuerberater

Nicht notwendiges Übel, sondern Grundlage erfolgreicher Unternehmensführung: Von vornherein Probleme mit dem Finanzamt vermeiden, auf alle Dienstleistungen aus den Bereichen Lohn- und Finanzbuchhaltung zugreifen und deren Auswertungen unmittelbar der Unternehmenssteuerung zugrunde legen.

Die komplette Lohn- und Gehaltsabrechnung für sämtliche Beschäftigten, einschließlich Lohnsteueranmeldungen, Meldungen an Krankenkassen, Versicherungsträger und Berufsgenossenschaften, Sofortmeldungen, Ausstellen von Arbeits- und Entgeltbescheinigungen, Erstattungsanträge sowie entsprechende Auskünfte gehört ebenso dazu wie die Begleitung bei Betriebsprüfungen durch Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaften sowie Lohnsteuer-Außenprüfungen. Unsere Belegordner erleichtern die Ablagen und gewährleisten regelmäßige Verarbeitung und rechtzeitige Anmeldungen.

Die begleitende Beratung durch den Steuerberater für den Unternehmer, der seine Lohn- und Gehaltsabrechnungen oder sein Rechnungswesen insgesamt in eigener Verantwortung selbst durchführt, ermöglicht, frühzeitig steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Änderungen umzusetzen. Bei der nächsten Prüfung lassen sich so unangenehme Nachforderungen von vornherein verhindern.

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