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Verfolgen Vereine oder Stiftungen gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke ausschließlich und unmittelbar, greifen steuerliche Vergünstigungen. Das muss aber schon in der Satzung festgelegt werden, worauf bei deren Formulierung zu achten ist.
In beschränktem Umfang darf auch eine gemeinnützige Körperschaft einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausüben. Wenn mit dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt werden, handelt es sich unter bestimmten Voraussetzungen um einen Zweckbetrieb, für den auch die Gemeinnützigkeitsvergünstigungen gewährt werden.
Expertisen
- Ehrenamt
- Finanzierung, Spenden, Beiträge, Zuschüsse
- Förderung der Allgemeinheit
- Kirchliche Zwecke
- Mildtätigkeit
- Satzungsgestaltung
- Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
- Zweckbetrieb
Veröffentlichungen
- Eggesiecker, Fritz, Hrsg. Riederer, Wolfgang H. - Stiftungen, in: Beraterdiskette Unternehmensnachfolge, Forum Verlag Herkert 2001
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